Bezirksjugendgeschäftsordnung
Neben der Bezirksjugendordnung (BJO) hat sich unser Verband auch eine Bezirksjugendgeschäftsordnung (BJGO) gegeben. In dieser werden u.a. die Formalien geregelt wie zum Beispiel Sitzungen ablaufen, Anträge gestellt werden und welche Fristen gelten.
Auch hier haben wir uns an die Vorgaben der Bundes- und Landesebene gehalten mit kleinen Anpassungen an unsere Bedürfnisse im Bezirk. Die BJGO wurde zuletzt beim Bezirksjugendtag 2015 geändert.