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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Bezirk Frankenland findest du hier .

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Teilnahmebedingungen für Lehrgänge

1. Anmeldung
Die Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung muss schriftlich mit den vorgesehenen Formularen erfolgen. Sie sollte der DLRG-Jugend Frankenland so frühzeitig als möglich, spätestens bis zum angegebenen Anmeldeschluss per Brief oder Fax zugesendet werden. Die Anmeldung gilt als verbindliche Zusage. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Anmeldungen sind auch online möglich; allerdings nur, falls der Anmeldende zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Anmeldung ist mit der Absendung durch den Anmeldenden verbindlich. Für Minderjährige sind Anmeldungen nur eingeschränkt möglich. Es wird die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten benötigt, daher sind deren Anmeldungen nur nach Erhalt der Unterschrift verbindlich. Mit der Anmeldung erklärt der/die Teilnehmende sein/ihr Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen und mit der Speicherung von personenbezogenen Daten (Anschrift, Telefonverbindungen, etc. ) zum internen Gebrauch. 

2. Teilnehmende
Die Teilnahme an den Veranstaltungen der DLRG-Jugend Frankenland steht grundsätzlich jeder Person offen, es sei denn, in der Ausschreibung wird ein anderer Teilnehmer/innenkreis bestimmt. Junge Menschen ab 14 Jahren sind auf unseren Lehrgängen herzlich willkommen. Gelten bei einzelnen Veranstaltungen andere Altersgrenzen, dann sind diese in der Ausschreibung definiert. Die Anzahl der Teilnehmerplätze pro Veranstaltung ist begrenzt. Liegen mehr Anmeldungen als zur Verfügung stehende Teilnehmerplätze vor, werden diese in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. 

3. Leistungen
Die angegebenen Gebühren beinhalten immer Übernachtung und Vollverpflegung soweit nichts anderes angegeben wird. Die Übernachtung findet, wenn nichts anderes bekannt gegeben wird, in Klassenräumen statt. Utensilien zur Übernachtung (Schlafsack, Luftmatratze etc.) muss der/die Teilnehmende selbst mitbringen. Die An- und Abreise erfolgt immer auf eigene Verantwortung. Eine Aufsichtspflicht wird während der An- und Abreise nicht übernommen. Auch Reisekosten können nicht erstattet werden. Entsprechende Anfragen sind an die Ortsgruppe zu stellen. 

4. Teilnehmerbeitrag
Der Teilnehmerbeitrag wird, soweit uns bekannt, vom Konto der Ortsgruppe eingezogen und/oder per Rechnung an die Ortsgruppe eingefordert. Bei Teilnehmenden von außerhalb der DLRG oder des Bezirks Frankenland ist auch eine Barzahlung an der Veranstaltung möglich. Andere Zahlungswege sind nicht möglich. Sollte das Konto keine ausreichende Deckung aufweisen und eine kostenpflichtige Rücklastschrift erfolgen, müssen wir diese Kosten an den Kontoinhaber weiterbelasten. 

5. Anmeldebestätigung
Eine Anmeldebestätigung wird per E-Mail verschickt, sobald die Anmeldung eingegangen ist. Unabhängig davon behält sich die DLRG-Jugend Frankenland vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Anmeldezahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Beträge zurück erstattet und die Teilnehmer elektronisch darüber informiert. Kann eine Anmeldung von Teilnehmern nicht mehr berücksichtigt werden, so erhalten auch diese eine Rückmeldung. 

6. Rücktritt von der Anmeldung
Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Bei Stornierung der Anmeldung nach dem jeweiligen Anmeldeschluss wird der volle Teilnehmerbeitrag fällig, sofern nicht eine Ersatzperson benannt wird oder der Platz anderweitig vergeben werden kann. Erscheint der Teilnehmer nicht, können nicht vermeidbare Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden. 

7. Hinweise
Der/die Teilnehmende erklärt sich durch eine Anmeldung damit einverstanden, dass Bilder, die während der Veranstaltung erstellt wurden, in Veröffentlichungen der DLRG-Jugend Frankenland verwendet werden dürfen; insofern ist das Recht am eigenen Bild eingeschränkt. Dieser Regelung kann schriftlich widersprochen werden. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die Teilnehmende, den Anweisungen der Lehrgangsleitung Folge zu leisten. Der/die Teilnehmende darf den Lehrgang ohne Zustimmung des 1. Vorsitzenden der Ortsgruppe oder der Lehrgangsleitung nicht verlassen. Für Lehrgänge, Seminare und Tagungen, sowie für Betreuerinnen / Betreuer von Freizeiten kann beim Arbeitgeber Sonderurlaub beantragt werden. Genauere Informationen können im Landesjugendsekretariat Baden unter der Rufnummer (0721) 9110031 erfragt werden. 

8. Zertifikat
Jede/r Teilnehmende erhält nach Abschluss eines Lehrgangs oder Seminars eine qualifizierte Teilnahmebestätigung in Form eines Zertifikats, auf dem auch die erarbeiteten Inhalte und Themen genannt sind. Ein solches Zertifikat kann beispielsweise Bewerbungen beigelegt werden. 

9. Schlussbestimmungen
Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt. 

Download: Teilnahmebedingungen für Lehrgänge (PDF)

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